ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN ERWERB UND DIE NUTZUNG VON WIPP-TALERN

  1. Geltungsbereich
  • In der von der Tirol-Taler digital GmbH (FN 567127 k), Maria-Theresien-Straße 16, 6020 Innsbruck („Betreiberin“), betriebenen Anwendungssoftware („Wipp-Taler-App“) und in ausgewählten Unternehmen werden Guthaben für Dienstleistungen und/oder Waren anderer Unternehmen („Partnerunternehmen“) angeboten („Wipp-Taler“).
  • Für die Bestellung, den Erwerb und die Nutzung von Wipp-Talern der Betreiberin durch Kunden („Kunden“) gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Sie sind verbindlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Erwerbe von Wipp-Talern. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden, gelten nicht. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Betreiberin dies schriftlich bestätigt.
  • Änderungen dieser AGB bleiben vorbehalten, beispielsweise um rechtliche Anforderungen umzusetzen oder Funktionsänderungen der Wipp-Taler-App zu berücksichtigen. Die jeweils aktuellen AGB sind unter https://www.wipp-taler.tirol/dokumente/agb.pdf
  • Für die Bestellung, den Erwerb und die Nutzung von Wipp-Talern gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden geltenden AGB.
  1. Vertragsabschluss
  • Kunden können Wipp-Taler, sofern verfügbar, entweder im stationären Handel als physische Gutscheinkarte („physischer Wipp-Taler“) oder als digitales Guthaben („digitaler Wipp-Taler“) in der Wipp-Taler-App oder über einen Webshop erwerben.
  • Der Kunde akzeptiert diese AGB, entweder indem er beim Bestellvorgang des digitalen Wipp-Talers eine entsprechende Schaltfläche, die einen Link zu den geltenden AGB enthält, in der Wipp-Taler-App bestätigt oder beim physischen Wipp-Taler, indem er diesen unter Hinweis auf diese AGB im stationären Handel erwirbt.
  • Erwerb digitaler Wipp-Taler: Die Abgabe eines Angebots zum Erwerb eines digitalen Wipp-Talers erfolgt durch das Bestätigen des Buttons „Kaufen“ in der Wipp-Taler-App. Hierfür hat der Kunde seine Anrede, Namen, E-Mail-Adresse, Kreditkartendaten, PayPal-Kontodaten oder Bankkontodaten anzugeben. Die Annahme des Vertrags durch die Betreiberin findet (bei erstmaliger Nutzung) in Form der Bereitstellung eines QR-Codes für den Kunden des digitalen Wipp-Talers in der Wipp-Taler-App sowie (bei jeder Gutschrift) ausdrücklicher Bestätigung über die Gutschrift statt. Der Kunde kann sein Guthaben aus digitalen Wipp-Talern in den im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Ware und/oder Dienstleistung gültigen Partnerunternehmen einlösen.
  • Erwerb physischer Wipp-Taler: Im stationären Handel erfolgt die Abgabe eines Angebots zum Erwerb eines physischen Wipp-Talers durch den Kauf der physischen Gutscheinkarte. Die Annahme des Vertrags durch die Betreiberin erfolgt mit der Aktivierung des physischen Wipp-Talers durch die Betreiberin. Es wird darauf hingewiesen, dass der physische Wipp-Taler erst nach dem Kauf binnen einer Frist von maximal 24 Stunden aktiviert wird. Der Kunde kann sein Guthaben aus physischen Wipp-Talern in den im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Ware und/oder Dienstleistung gültigen Partnerunternehmen einlösen.
  • Das Guthaben ist beim Erwerb eines digitalen Wipp-Talers der Höhe nach individuell aufladbar. Der Kunde hat dafür den gewünschten Betrag anzugeben und den Gegenwert in der Wipp-Taler-App zu bezahlen. Der Kunde erteilt der Betreiberin zum Zeitpunkt der Bestellung – vorbehaltlich der Annahme durch die Betreiberin – die Ermächtigung, den jeweiligen Kaufpreis vom Zahlungsmittel des Kunden abzubuchen. Beim Erwerb im stationären Handel ist der entsprechende Betrag auf dem physischen Wipp-Taler abgedruckt.
  • Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusive Umsatzsteuer.
  1. Leistungsumfang
  • Der digitale und physische Wipp-Taler wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach dem Erwerb durch die Betreiberin aktiviert. Ein Wipp-Taler kann nur nach erfolgter Aktivierung zur Bezahlung verwendet werden.
  • Nach der Aktivierung können Kunden ihr Guthaben aus digitalen oder physischen Wipp-Talern bei gültigen Partnerunternehmen einlösen. Eine Einlösung ist nur bei jenen Unternehmen möglich, die im Zeitpunkt der beabsichtigten Inanspruchnahme der Waren und/oder Dienstleistung Partnerunternehmen der Betreiberin, das heißt, mit denen im genannten Zeitpunkt eine aufrechte Partnerschaft über die Einlösung von bzw. Bezahlung mit Wipp-Talern mit der Betreiberin besteht („gültige Partnerunternehmen“). Eine aktuelle Übersicht aller Partnerunternehmen befindet sich in der Wipp-Taler-App und auf
    https://www.wipp-taler.tirol
  • Bei digitalen Wipp-Talern ist das aktuelle Guthaben in der Wipp-Taler-App ersichtlich. Ein physischer Wipp-Taler kann durch Einscannen des darauf abgebildeten QR-Codes in die Wipp-Taler-App als digitaler Wipp-Taler übernommen werden.
  • Die Bezahlung mit digitalen Wipp-Talern erfolgt kontaktlos, indem der Kunde die Wipp-Taler-App auf dem Smartphone öffnet und den in der App angezeigten QR-Code an der Kasse scannen lässt. Die Bezahlung mit physischen Wipp-Talern erfolgt durch das Scannen des auf der physischen Karte abgebildeten QR-Codes durch das Partnerunternehmen. Es ist nicht erforderlich, das gesamte Guthaben mit einem Bezahlvorgang aufzubrauchen. Wenn der Preis der Ware oder Dienstleistung unterhalb des Wipp-Taler Werts liegt, verbleibt das Restguthaben in der Wipp-Taler App und kann zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden.
  • Schuldner der von den Partnerunternehmen angebotenen Waren und Dienstleistung sind allein die Partnerunternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, die ihre Leistungen gegebenenfalls auf der Grundlage eigener allgemeiner Geschäftsbedingungen erbringen. Die Betreiberin selbst schuldet nicht die Erbringung der mit den Wipp-Talern bezahlbaren Leistungen oder die Lieferung der von den Partnerunternehmen angebotenen Waren, sondern lediglich, dass der Wipp-Taler bei den gültigen Partnerunternehmen zur Bezahlung verwendet werden kann, sofern das Guthaben aus dem Wipp-Taler gültig erworben und zeitgerecht eingelöst wird.
  • Bei Inanspruchnahme der Dienstleistungen und/oder Erwerb der Waren des Partnerunternehmens wird deren Barbetrag zur Gänze ohne Abzüge vom Guthaben aus Wipp-Talern des Kunden abgebucht. Ein Guthaben aus Wipp-Talern in bestimmter Höhe kann nur einmalig in der entsprechenden Höhe eingelöst werden.
  • Wipp-Taler sind fünf Jahre ab Kauf gültig. Nach Ablauf von fünf Jahren können Wipp-Taler nicht mehr eingelöst werden. Eine Barablöse der Wipp-Taler ist in jedem Fall ausgeschlossen.
  • Wipp-Taler sind grundsätzlich übertragbar. Allerdings ist jeder gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf eines Wipp-Talers durch Kunden ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Betreiberin unzulässig.

 

  1. Gewerbliche Schutzrechte
  • Die Betreiberin behält sämtliche Urheber-, Verwertungs- und sonstige gewerbliche Schutzrechte an der Wipp-Taler-App sowie den veröffentlichten Inhalten, Informationen, Bildern, Videos und Datenbanken („geschütztes Eigentum“).
  • Eine Veränderung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte und/oder anderweitige Verwertung des geschützten Eigentums ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Betreiberin, dem jeweils betroffenen Partnerunternehmen oder dem Dritten ist ausdrücklich untersagt. Im Falle des Verstoßes gegen diese Bestimmung behält sich der jeweilige Inhaber des geschützten Eigentums die Geltendmachung allfälliger Ansprüche vor.

 

  1. Haftung und Schadenersatz
  • Die Haftung der Betreiberin für leicht und schlicht-grob fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftung ist zudem für reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Schäden Dritter, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.
  • Die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB wird ausgeschlossen. Diese Bestimmung 2. findet keine Anwendung, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist.
  • Die Haftung der Betreiberin ist der Höhe nach mit dem Betrag von EUR 30.000,00 begrenzt.
  • Ansprüche aus Schadenersatz gegen die Betreiberin oder Mitarbeitern der Betreiberin erlöschen binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Sofern der Kunde Verbraucher ist, beträgt die Frist drei Jahre.
  • Sofern der Kunde Verbraucher ist, gelten haftungsbeschränkende oder -ausschließende Bestimmungen gemäß diesem Abschnitt 5 nicht, sofern und soweit bei der Betreiberin grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
  • Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eines physischen Wipp-Talers wird dieser bzw. das damit verbundene Guthaben weder ersetzt noch übernimmt die Betreiberin eine Haftung.
  • Die Bereitstellung der notwendigen technischen Voraussetzungen für den Zugang und die Abrufbarkeit der Wipp-Taler-App obliegt dem Kunden, der auch sämtliche Zugangs- und Datenübertragungskosten trägt. Der Kunde trägt ferner dafür Sorge, dass sein Smartphone sowie die Wipp-Taler-App über die nach dem aktuellen Stand der Technik zu erwartenden Sicherheitsvorkehrungen verfügen und alle Sicherheitsaktualisierungen vorhanden sind.
  • Die Betreiberin stellt in der Wipp-Taler-App Dienste auf einer „wie sie sind“ und „sofern verfügbar“-Basis zur Verfügung, und weist darauf hin, dass sämtliche Gewährleistungen jedweder Art ausgeschlossen sind. Die Betreiberin gewährleistet nicht, dass die Wipp-Taler-App den Bedürfnissen der Kunden entspricht, sicher ist oder ohne Unterbrechung, zeitnah, genau oder fehlerfrei zur Verfügung steht.
  • Dem Kunden ist bekannt, dass die über das Internet zugänglichen Dienstleistungen und Anwendungen typischen Ausfallrisiken unterliegen, die von der Betreiberin nicht beherrschbar sind. Insoweit übernimmt die Betreiberin keine Gewähr für die ununterbrochene Funktionsfähigkeit und Erreichbarkeit der Wipp-Taler-App. Insbesondere notwendige Wartungsarbeiten, zwingende Sicherheitsgründe sowie Ereignisse, die außerhalb des Herrschaftsbereichs der Betreiberin stehen (z.B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen und des Internets, Stromausfälle oder ähnliche Ereignisse), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Erreichbarkeit der Wipp-Taler-App führen. Die Betreiberin haftet nicht, wenn die Wipp-Taler-App aufgrund technischer Umstände teilweise oder vollständig nicht verfügbar ist. Unter Umständen kann es zu Datenverlusten kommen. Die Betreiberin übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit der Wipp-Taler-App oder für technische Störungen oder Datenverlusten.
  • Der Erhalt von Inhalten im Wege der Benutzung der Wipp-Taler-App (z.B. Download) erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Die Betreiberin übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Löschung oder das fehlerhafte Speichern oder Übermitteln jedweder Inhalte. Für den Verlust, den Missbrauch oder die unbefugte Verwendung von Login-Daten für die Wipp-Taler-App haftet die Betreiberin nicht.
  • Die Betreiberin übernimmt keine Haftung für eine bestimmte Eigenschaft, Beschaffenheit, Verwendbarkeit oder Mangelfreiheit der von den Partnerunternehmen angebotenen, verkauften oder erbrachten Dienstleistungen oder Waren. Die mit dem Guthaben aus Wipp-Talern eingelösten Dienstleistungen oder erworbene Waren leistet das jeweilige Partnerunternehmen gegenüber dem Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Betreiberin haftet nicht gegenüber dem Kunden für allfällige Pflichtverletzungen des Partnerunternehmens bei der Leistungserbringung.
  • Die Betreiberin ist bemüht, Partnerschaften mit einer Vielzahl von Partnerunternehmen aus den Bereichen Handel, Gastronomie und Dienstleistung im Wipptal abzuschließen, um einen breitflächigen Einsatz von Wipp-Talern für die Bezahlung bei diesen Partnerunternehmen zu ermöglichen. Die Betreiberin gewährleistet allerdings nur, dass erworbene und zeitgerecht eingelöste Wipp-Taler bei gültigen Partnerunternehmen eingelöst werden können, also solchen, die im Zeitpunkt der beabsichtigten Inanspruchnahme der Waren und/oder Dienstleistung durch den Kunden Partnerunternehmen der Betreiberin sind. Die Betreiberin hat keinen Einfluss darauf, ob ein Unternehmen eine Partnerschaft über die Akzeptanz von Wipp-Talern als Zahlungsmittel mit der Betreiberin eingeht oder aufrechterhält. Daher gewährleistet die Betreiberin weder, dass ein bestimmtes Unternehmen eine Partnerschaft mit der Betreiberin eingeht, noch, dass ein im Zeitpunkt des Erwerbes eines Wipp-Talers bestehendes Partnerunternehmen auch im Zeitpunkt der beabsichtigten Inanspruchnahme der Waren und/oder Dienstleistung durch den Kunden ein gültiges Partnerunternehmen der Betreiberin ist. Insofern ist die Liste gültiger Partnerunternehmen Änderungen unterworfen.
  1. Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
  1. Allgemeine Bestimmungen
  • Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Betreiberin und dem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in 6020 Innsbruck. Die Betreiberin ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden Klage zu erheben. Sofern der Kunde Verbraucher ist, ist die Betreiberin bei einer Klagsführung gegen diesen dazu verpflichtet, an dessen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung Klage zu erheben.
  • Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Betreiberin.
  • Der Kunde darf diesen Vertrag ohne schriftliche Zustimmung durch die Betreiberin nicht auf Dritte übertragen oder abtreten.
  • Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, genügt zur Erfüllung des Schriftformerfordernisses die Versendung eines E-Mails.
  • Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Betreiberin – sofern ihr die E-Mail Adresse des Kunden bekannt ist – auch vertragsrelevante Informationen dem Kunden per E-Mail oder elektronischer Benachrichtigung in der Wipp-Taler-App zukommen lässt. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktinformationen, insbesondere seiner E-Mail-Adresse, der Betreiberin unverzüglich mitzuteilen. Gibt der Kunde eine Änderung der E-Mail-Adresse nicht bekannt, so gilt ihm eine an die zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse versendete Erklärung von der Betreiberin dennoch als zugegangen. Für Schäden oder Nachteile, die aus der Verletzung dieser Informationspflicht des Kunden gegenüber der Betreiberin entstehen, haftet die Betreiberin nicht.
  • Der Kunde darf mit Forderungen gegen Ansprüche der Betreiberin nur aufrechnen, wenn die Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang mit den Ansprüchen stehen, anerkannt wurden oder gerichtlich festgestellt sind.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
  • Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.
  1. Widerrufs- und Rücktrittsrecht
  • Dieser Abschnitt gilt für Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind und einen digitalen Wipp-Taler im Fernabsatz erwerben.
  • Information gemäß § 7 FAGG und Belehrung über das Widerrufsrecht
  • Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag über den Erwerb eines digitalen Wipp-Talers zu widerrufen.
  • Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
  • Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Betreiberin (Tirol-Taler digital GmbH, FN 567127 k, Maria-Theresien-Straße 16, 6020 Innsbruck,
    info@wipp-taler.tirol mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
  • Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
  • Folgen des Widerrufs
  • Wenn Sie den Vertrag widerrufen, hat die Betreiberin Ihnen alle Zahlungen, die die Betreiberin von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei der Betreiberin eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
  • Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
  • Muster-Widerrufsformular


Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, laden Sie bitte dieses Dokument herunter, füllen dieses aus und senden Sie es an:

Tirol-Taler digital GmbH

Maria-Theresien-Straße 16

6020 Innsbruck

info@wipp-taler.tirol